LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.04.2005
4 Ta 94/05
Normen:
RVG § 33 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1830/04

Festsetzung des Gegenstandswerts für das gesamte Verfahren

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.04.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 94/05

DRsp Nr. 2005/9515

Festsetzung des Gegenstandswerts für das gesamte Verfahren

Die Sache ist unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an das Arbeitsgericht zurückzugeben, wenn in dem angefochtenen Beschluss für das sonstige Verfahren keine Wertfestsetzung getroffen wurde obwohl die Antragsteller dies ausdrücklich beantragt haben und das Arbeitsgericht mit Verfügung hierauf hingewiesen hat.

Normenkette:

RVG § 33 ;

Gründe:

I.