BVerwG, vom 19.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 WB 54.98
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit
BVerfG, Beschluß vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 2 BvR 2276/98
DRsp Nr. 2001/4653
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit
Für einen Festsetzungsantrag besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein höherer Gegenstandswert als der gesetzliche Mindestbetrag von 8.000 DM nicht in Betracht kommt.