Die Festsetzung des Gegenstandswertes in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. März 2019 wird geändert. Der Gegenstandswert wird für die erste Rechtsstufe auf 4.000,- Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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