LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 19.04.1999
L 5 KA 675/99 W-A
Normen:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ; GKG § 13 ;

Festsetzung des Gegenstandswertes bei Zulassung als Vertragsarzt

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.04.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 675/99 W-A

DRsp Nr. 2006/23766

Festsetzung des Gegenstandswertes bei Zulassung als Vertragsarzt

Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes ist bei älteren Ärzten, die die Zulassung als Vertragsarzt über die gesetzliche Grenze von 68 Jahren begehren, in Anknüpfung an den zuletzt erzielten Gewinn aus der vertragsärztlichen Tätigkeit unter Berücksichtigung des Zeitfaktors, dem das Gericht in der Regel fünf Jahre zugrunde gelegt hat, nur von einem Zeitraum von drei Jahren auszugehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ; GKG § 13 ;