1. Die Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17.08.2009 - 8 Ca 1035/09 - wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.
2. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht gegeben.
I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehrt der Beklagte die Festsetzung eines niedrigeren Gegenstandswertes.
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