In Änderung des angefochtenen Beschlusses werden als nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 23.9.2008 von den Klägern an die Beklagte zu 1) zu erstattende Kosten weitere 2.006,94 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 293,34 EUR seit dem 24.10.2008 und aus 1.713,60 EUR seit dem 11.12.2008 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I.
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