I. Die Kläger verlangten von dem Beklagten zunächst Schadensersatz in Höhe von 2.898,21 EUR wegen mangelhaft erbrachter Bauleistungen. Mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten erster Instanz vom 24. August 2004 haben sie den Beklagten zur Zahlung dieses Betrags zuzüglich Rechtsanwaltskosten unter Fristsetzung zum 6. September 2004 aufgefordert und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist Klage erhoben. Nach Klageerweiterung ist gegen den Beklagten ein Teilversäumnisurteil hinsichtlich des genannten Schadensersatzbetrages ergangen. Nach Rücknahme der Klageerweiterung hat das Amtsgericht die Kosten des Rechtsstreits zu 90 % dem Beklagten und zu 10 % den Klägern als Gesamtschuldnern auferlegt.
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