Festlegung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 12.12.2003 - Aktenzeichen L 5 KA 3892/03 W-B
DRsp Nr. 2006/24167
Festlegung des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen Verfahren
Der Gegenstandswert richtet sich in Verfahren, in denen sich ein Vertragsarzt bzw Psychologischer Psychotherapeut gegen die sachlich-rechnerische Berichtigung seiner Abrechnung wendet, nach der Höhe der vorgenommenen Berichtigung, wobei eine Erhöhung des Gegenstandswertes nicht in Betracht kommt, weil der Kläger einen Musterprozess führen wollte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]