Fehlende Erholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer als Verfassungsverstoß
BVerfG, Beschluß vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 218/01
DRsp Nr. 2004/6926
Fehlende Erholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer als Verfassungsverstoß
Wird entgegen § 12 Abs. 2BRAGO kein Gutachten bei der Rechtsanwaltskammer erholt, liegt zwar ein schwerwiegender Gesetzesverstoß vor, der aber als Grundrechtsverletzung nicht von besonderem Gewicht ist und auch den Beschwerdeführer nicht existentiell betrifft.