BVerfG - Beschluß vom 19.12.2001
1 BvR 218/01
Normen:
BRAGO § 12 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVG § 14 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen:
AGS 2002, 148
AnwBl 2002, 612
NJW-RR 2002, 786

Fehlende Erholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer als Verfassungsverstoß

BVerfG, Beschluß vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 218/01

DRsp Nr. 2004/6926

Fehlende Erholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer als Verfassungsverstoß

Wird entgegen § 12 Abs. 2 BRAGO kein Gutachten bei der Rechtsanwaltskammer erholt, liegt zwar ein schwerwiegender Gesetzesverstoß vor, der aber als Grundrechtsverletzung nicht von besonderem Gewicht ist und auch den Beschwerdeführer nicht existentiell betrifft.

Normenkette:

BRAGO § 12 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVG § 14 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004) ;
Fundstellen
AGS 2002, 148
AnwBl 2002, 612
NJW-RR 2002, 786