Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr wird zurückgewiesen.
I. Rechtsanwalt Dr. F wurde im Verfahren 881 Js 7785/99 3 Kls jug. vom damaligen Angeklagten H K als Verteidiger beauftragt. Dies geschah nach der Verurteilung durch das Landgericht Erfurt vom 23.05.2002 wegen zweifacher sexueller Nötigung - Vergewaltigung - sowie Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 01.02.2999 (Az. 332 Js 32919/00 43 Ds) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.
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