I.
Die Antragstellerin, die X-AG Holding, gründete im November 1999 die Y-Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in M die über ein Grundkapital von 5 Mio. Euro verfügt. Da Mitglieder des Vorstandes der Gründerin auch dem Aufsichtsrat der neuen Gesellschaft angehören, beantragte die Gründerin, einen Gründungsprüfer zu bestellen. Das Amtsgericht bestellte daraufhin die von der Gründerin vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Gründungsprüfer und setzte den Geschäftswert auf 1 Mio. DM fest. Der Antragstellerin wurden daraufhin Kosten i. H. v. 3.220,00 DM zuzüglich Auslagen für Zustellungen in Rechnung gestellt.
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