OLG Koblenz - Urteil vom 13.02.2008
1 U 973/07
Normen:
ZPO § 439 § 91 Abs. 1 § 100 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2008, 511
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 21.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 295/06

Erstreckung der Rechtskraft der Kostenentscheidung eines erstinstanzlichen Teilanerkenntnisurteils auf den ausgeschiedenen Streitgenossen

OLG Koblenz, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 1 U 973/07

DRsp Nr. 2008/22274

Erstreckung der Rechtskraft der Kostenentscheidung eines erstinstanzlichen Teilanerkenntnisurteils auf den ausgeschiedenen Streitgenossen

»1. Zur Erklärungslast des Mitgesellschafters einer Freiberufler-Sozietät über die Echtheit einer im Namen der Gesellschaft abgeschlossenen und vom anderen Gesellschafter unterzeichneten Darlehensurkunde.2. Die Rechtskraft eines im ersten Rechtszug erlassenen Teilanerkenntnisurteils ergreift die gegen den aus dem Prozess ausgeschiedenen ehemaligen Streitgenossen ergangene Kostenentscheidung nur insoweit, als dieser im Rahmen seiner streitgenössischen Beteiligung endgültig unterlegen ist.«

Normenkette:

ZPO § 439 § 91 Abs. 1 § 100 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die klagende Bank verlangt von den Beklagten als Gesellschaftern der zwischenzeitlich aufgelösten "B... & Partner GbR" in K... (Freiberufler-Sozietät) - gesamtschuldnerisch haftend - die Rückzahlung eines außerordentlich gekündigten Darlehens (Vertrag vom 5. November 2002 - Original Bl. 87 - 92 GA -; Kündigungsschreiben vom 29. Juli 2004 - Bl. 37 GA -).

Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).