I.
1. Mit Beschluss vom 23. Januar 2004 - 5 U 318/03 - hat das Kammergericht den Antragsgegnern je zur Hälfte die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auferlegt, nachdem sie die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. August 2003 - 15 O 260/03 - zurückgenommen haben.
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