I.
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 29.07.2009 – Az.: 4b
II.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
III.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 680,- €.
I.
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