OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.07.2009
5 W 161/09
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 758a Abs. 4 Satz 2; JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1; JVEG § 19 Abs. 1 Nr. 1; JVEG § 20; JVEG § 22;
Fundstellen:
AGS 2010, 48
NJW-RR 2010, 360
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 287/08

Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.07.2009 - Aktenzeichen 5 W 161/09

DRsp Nr. 2009/26454

Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

Übernachtungskosten können im Einzelfall - hier: Gesamtfahrstrecke von rund 700 km und sehr frühe Anreise - auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein.

Tenor:

1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 2.3.2009 - 14 O 287/08 - dahingehend abgeändert, dass die Beklagten der Klägerin über die in dem angefochtenen Beschluss bereits festgesetzten Kosten hinaus weitere 313 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.1.2009 zu erstatten haben.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu je 1/2.

3. Der Beschwerdewert beträgt 313 €.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 758a Abs. 4 Satz 2; JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1; JVEG § 19 Abs. 1 Nr. 1; JVEG § 20; JVEG § 22;

Gründe:

I.