Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.03.2010 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2010 – Az.: 4b
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 6 % und die Beklagte zu 94 % zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 29.348,01 € festgesetzt.
I.
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