1. Die Beschwerde der Erstbeklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Görlitz vom 08.12.2009 (
2. Die Erstbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Wert der Beschwerde: 1.092,42 EUR
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Erstbeklagte firmiert als Wohnungsbaugenossenschaft. Sie sitzt in Görlitz. Der Kläger hat sie vor dem dortigen Landgericht auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Er sei bei Schnee und Eis auf einem ihrer Görlitzer Hausgrundstücke gestürzt.
Die Klage wurde abgewiesen, der Kläger zugleich in die Kosten aus einem Wert von 163.723,35 EUR verurteilt (GA II 200 ff.).
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