KG - Beschluss vom 14.05.2003
1 W 98/03
Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2004, 345
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 27 O 499/02

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts

KG, Beschluss vom 14.05.2003 - Aktenzeichen 1 W 98/03

DRsp Nr. 2003/14752

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts

»Beauftragt eine bei einem auswärtigen Gericht verklagte Partei mit ihrer Vertretung einen Rechtsanwalt, der weder am Wohn- oder Geschäftsort der Partei noch im Bezirk des Prozessgerichts ansässig ist, können die Reisekosten des Rechtsanwalts gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO allenfalls dann erstattungsfähig sein, wenn der Rechtsanwalt bereits in die vorprozessuale Auseinandersetzung eingeschaltet und von der Partei unmittelbar mündlich informiert worden war.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 ;

Entscheidungsgründe: