Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2002 - Aktenzeichen 3 WF 175/02
DRsp Nr. 2004/15018
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts
Beantragt ein nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässiger Rechtsanwalt seine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe, so enthält der Antrag kein stillschweigendes Einverständnis in die Einschränkung der Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts.