OLG Brandenburg - Beschluss vom 25.05.2000
12 W 17/00
Normen:
ZPO § 91 ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 588
MDR 2000, 1216

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 12 W 17/00

DRsp Nr. 2005/13446

Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

Die auswärtige Partei hat auch dann einen Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten zur Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung, wenn das persönliche erscheinen der Parteien nicht angeordnet war.

Normenkette:

ZPO § 91 ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 588
MDR 2000, 1216