Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 10, vom 07.06.2010 geändert.
Die von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin nach dem Beschluss des Landgerichts vom 06.04.2010 zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf
EUR 300,02
nebst einer Verzinsung von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2010.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von EUR 255,86.
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