Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft
OLG Rostock, Beschluss vom 06.12.2004 - Aktenzeichen 8 W 137/04
DRsp Nr. 2005/7574
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten einer Versicherungsgesellschaft
Vorprozessuale Kosten einer Versicherungsgesellschaft für die Anfertigung eines Privatgutachtens sind ausnahmsweise dann erstattungsfähig, wenn der Verdacht des Versicherungsbetruges bestand und der Versicherer sich eine Grundlage über die Führung eines späteren Prozesses schaffen wolle.