Die am 30. November 2010 per Telefax eingegangene sofortige Beschwerde des Beklagten vom gleichen Tag gegen den am 16. November 2010 zugestellten Beschluss der Rechtspflegerin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 11. November 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.307,81 €.
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