OVG Niedersachsen - Beschluss vom 21.10.2011
12 OA 156/11
Normen:
VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2012, 87

Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.10.2011 - Aktenzeichen 12 OA 156/11

DRsp Nr. 2011/18656

Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes

1. Die im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten des Rechtsanwaltes sind gemäß § 162 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig.2. Die von seinem Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist auch bei einem pauschalierenden Landwirt erstattungsfähig, soweit die Erklärung nach § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorliegt (wie FG Nürnberg, Beschl. v. 12.1.2011 - 1 Ko 1790/10 -).

Normenkette:

VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3;

Gründe