Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 16.11.2011 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 19.12.2011 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert in Höhe von 1.838,90 EUR zu tragen.
I. Mit seiner sofortigen Beschwerde begehrt der Antragsteller die Festsetzung weiterer Kosten gegen den Antragsgegner für Ausdrucke von Fotografien und die Erstellung von beglaubigten Fotokopien einer einstweiligen Verfügung zum Zwecke der Zustellung.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|