Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 4. November 2013 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss II der Rechtspflegerin der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover vom 24. Oktober 2013 geändert und die aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Landgerichts Hannover vom 22. August 2013 von der Antragsgegnerin an die Antragsteller zu 20 und 21 zu erstattenden Kosten auf 380,90 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin 25 % und die Antragsteller zu 20 und 21 75 %.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.580,90 €.
I.
Das Landgericht Hannover hat in der Kostenentscheidung des am 22. August 2012 verkündeten Beschlusses (Bd. XXV Bl. 207 ff. d.A.) u.a. der Antragsgegnerin die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 20 und 21 auferlegt.
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