Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 8. Februar 2008 -
Auf Grund des Urteils der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. Dezember 2007 sind von der Klägerin 3.133,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 16. Januar 2008 an die Beklagte zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 832,88 €
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|