OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.11.2007
1 W 54/07
Normen:
ZPO § 91 ; JVEG § 9 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 21.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 201/03

Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO wegen der Kosten für ein Privatgutachten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2007 - Aktenzeichen 1 W 54/07

DRsp Nr. 2008/5892

Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO wegen der Kosten für ein Privatgutachten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

Ist im Rahmen der Erstattungspflicht nach § 91 ZPO die Notwendigkeit von Kosten in der geltend gemachten Höhe für ein an sich erstattungsfähiges Privatgutachten zu beurteilen, können hierfür die Vorschriften des JVEG zwar nicht unmittelbar, aber als Richtlinie herangezogen werden. Ein Zuschlag von mehr als 20 % über die gesetzlichen Sätze für ein Sachverständigengutachten sind im Regelfall dabei nicht mehr als notwendig und damit erstattungsfähig anzuerkennen.

Normenkette:

ZPO § 91 ; JVEG § 9 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Das am 4. Oktober 2007 beim Erstgericht eingelegte "Rechtsmittel" gegen den am 19. September 2007 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21. August 2007 ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs.3 S. 1 ZPO) verfahrensrechtlich bedenkenfrei.

In der Sache bleibt der sofortigen Beschwerde der Erfolg jedoch versagt: