LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 1119/98
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen Rechts
OLG München, Beschluss vom 11.04.2000 - Aktenzeichen 11 W 1298/00
DRsp Nr. 2005/14088
Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen Rechts
»Die Kosten eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen - auch des europäischen Rechts - sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.Für ein Privatgutachten zum ausländischen Urheberrecht kann ein Erstattungsanspruch bestehen (hier: spanisches Urheberrecht).«