Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg vom 11.2.2013 teilweise geändert:
Die von der Klägerin an die Beklagten zu 2. und 3. zu erstattenden Kosten werden auf € 659,97 nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2012 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin 70 % und die Beklagten 30 % zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt € 949,14.
I.
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