OLG Koblenz - Beschluss vom 12.03.2002
14 W 165/02
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 2004, 802

Erstattungsfähigkeit des von dem Haftpflichtversicherer eingeholten vorprozessualen Privatgutachtens

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 14 W 165/02

DRsp Nr. 2005/3727

Erstattungsfähigkeit des von dem Haftpflichtversicherer eingeholten vorprozessualen Privatgutachtens

»Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens sind nicht erstattungsfähig, wenn sie dem Haftpflichtversicherer der Partei nicht prozessbezogen, sondern zur Prüfung der Einstandspflicht entstanden sind.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 ;
Fundstellen
VersR 2004, 802