Im vorliegenden Fall hat sich die Klägerin von Frankfurter Rechtsanwälten im Mahnverfahren und im anschließenden Rechtsstreit - als Prozeßbevollmächtigte - vertreten lassen; außerdem sind für die Klägerin - insbesondere im Termin vor dem Landgericht Ingolstadt - Ingolstädter Rechtsanwälte als Unterbevollmächtigte tätig geworden.
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