Die am 29. Oktober 2009 bei dem Landgericht Hannover per Telefax ein gegangene sofortige Beschwerde des Klägers vom gleichen Tag gegen den am 19. Oktober 2009 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 13. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 1.999,32 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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