Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 1.255,20 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Die Kostenfestsetzung ist nicht zu beanstanden.
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