I. Die Klägerin, eine GbR mit Sitz in B., hat rückständige Mieten für ihr in M. gelegenes Gewerbeobjekt geltend gemacht. Sie ist im Rechtsstreit vor dem Landgericht M. von ihrem in H. ansässigen Hausanwalt vertreten worden. Das Verfahren ist nach Durchführung einer Beweisaufnahme mit einem Vergleich beendet worden, in dem sich die Beklagte verpflichtet hat, von den Kosten des Rechtsstreits 89,1 % zu tragen.
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