I.
Die Klägerin verlangte von der Beklagten, die Verwendung ihres Kennzeichens ... auf Handyschalen zu unterlassen.
Die Klägerin hat nach Anerkenntnisurteil Kostenfestsetzung beantragt und dabei u.a. Kosten für Ermittlungen, einen Testkauf, Reisekosten ihrer Prozessbevollmächtigten von Frankfurt am Main nach München sowie Patentanwaltsgebühren geltend gemacht.
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