Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Aschaffenburg vom 13.02.2014 - Az:
1.404,82 €
(in Worten: eintausendvierhundertundvier 82/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 07.01.2014 festgesetzt werden.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 370,48 Euro festgesetzt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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