Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. August 2014 und der Kostenfestsetzungsbeschluss der dortigen Urkundsbeamtin vom 12. Juni 2014 werden geändert. Die dem Kläger im Verfahren W 6 K 13.1084 zu erstattenden Kosten werden auf 2.374 € festgesetzt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 416,45 € festgesetzt.
I.
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