Erstattungsfähigkeit der Kosten von Schutzschriften im Vergabeverfahren
OLG Thüringen, Beschluss vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 6 Verg 8/02
DRsp Nr. 2005/3791
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Schutzschriften im Vergabeverfahren
»In Anbetracht der Besonderheiten des Vergabeprüfungsverfahrens neigt der Senat dazu, die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Erstattungsfähigkeit der Kosten sogenannter Schutzschriften auf das Beschwerdeverfahren nach dem Vierten Teil des GWB jedenfalls dann zu übertragen, wenn Eilentscheidungen jeglicher Art, etwa nach den §§ 118, 121GWB oder über die erstmalige Herstellung des Zuschlagsverbots durch Zustellung des Nachprüfungsantrags, zu treffen sind.«