Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss (Nachfestsetzung) der Rechtspflegerin des Landgerichts Magdeburg vom 11.03.2010 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die von dem Kläger an die Beklagte auf Grund des rechtswirksamen Beschlusses des Landgerichts Magdeburg vom 13.08.2009 zu erstattenden Kosten werden auf 29,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2010 festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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