OLG Koblenz - Beschluss vom 15.10.2003
14 W 676/03
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 § 72 ; BGB § 673 ;
Fundstellen:
Rpfleger 2004, 184

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts nach Entziehung der Zulassung des zunächst Beauftragten

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2003 - Aktenzeichen 14 W 676/03

DRsp Nr. 2005/3739

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren Rechtsanwalts nach Entziehung der Zulassung des zunächst Beauftragten

»1. Wird dem ersten Anwalt die Zulassung entzogen, sind die Kosten des zweiten Anwalts nur erstattungsfähig, wenn weder die Partei noch den ersten Anwalt ein Verschulden trifft. 2. Der betroffenen Partei kann ein Schadensersatzanspruch gegen den ersten Anwalt zustehen. Ist ein solcher Anspruch verneint worden, kommt eine Bindungswirkung gegenüber dem jetzigen Prozessgegner nur in Betracht, wenn ihm im Schadensersatzprozess gegen der ersten Anwalt der Streit verkündet war.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 § 72 ; BGB § 673 ;
Fundstellen
Rpfleger 2004, 184