OLG Koblenz - Beschluss vom 03.04.2007
14 W 238/07
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 § 104 ; VVG § 49 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2007, 729
VersR 2007, 1100
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 334/04

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch einen Versicherer eingeholten Privatgutachtens

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 14 W 238/07

DRsp Nr. 2008/23743

Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch einen Versicherer eingeholten Privatgutachtens

»Die vorprozessualen Privatgutachterkosten eines Versicherers sind nicht prozessbezogen und daher nicht erstattungsfähig, wenn das Gutachten lediglich der Prüfung der vertraglichen Einstandspflicht diente. Ein Indiz für die fehlende Prozessbezogenheit kann der erhebliche zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Prozessbeginn sein.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 § 104 ; VVG § 49 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

Der Rechtspfleger hat zu Recht und mit zutreffender Begründung die geltend gemachten Kosten des privaten Sachverständigen der Beklagten nicht für erstattungsfähig gehalten.

Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung.