OLG Dresden, vom 14.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 W 236/08
LG Leipzig, vom 16.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 2819/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen
BGH, Beschluß vom 18.11.2008 - Aktenzeichen VI ZB 24/08
DRsp Nr. 2008/24014
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen
»Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08).«