Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Klageerhebung in Auftrag gegebenen Privatgutachtens
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.08.2004 - Aktenzeichen 1 W 19/04
DRsp Nr. 2005/602
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vor Klageerhebung in Auftrag gegebenen Privatgutachtens
»1. Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Privatgutachtens sind gemäß § 91ZPO erstattungsfähig, wenn sie in unmittelbarer Beziehung zu dem Rechtsstreit stehen und die Einholung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geboten ist.2. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn die Beauftragung des Privatsachverständigen zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Geschädigte die Erhebung einer Schadensersatzklage bereits angekündigt und die Partei ohne das Gutachten auf Grund fehlender Sachkenntnis nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist.«