Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Oktober 2009 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: bis 300 EUR.
I. In dem Verfahren
Mit ihrer Vertretung haben die Beklagten die in B. ansässigen Rechtsanwälte [Name], die auch in M. und F. über einen Kanzleisitz verfügen, betraut. Mit der Wahrnehmung der Termine vor dem Landgericht hatten die Rechtsanwälte [Name] Rechtsanwälte [Name 2] mit Sitz in Z. beauftragt.
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