I. Die Klägerin verlangt im Kostenfestsetzungsverfahren Erstattung der Kosten, die ihr durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren entstanden sind.
Die in R. ansässige Klägerin erwirkte vor dem für ihren Geschäftssitz zuständigen Amtsgericht E. einen Mahnbescheid über 28.770,05 EUR, gegen den die Beklagte fristgerecht Widerspruch erhob. Die Klägerin wurde im Mahnverfahren von einem Rechtsbeistand vertreten. Nach Abgabe des Verfahrens an das für den Sitz der Beklagten zuständige Landgericht S. beauftragte die Klägerin einen in Sch. ansässigen Rechtsanwalt mit der Prozessführung. Die Beklagte wurde im schriftlichen Vorverfahren durch Versäumnisurteil antragsgemäß verurteilt, mit dem ihr zugleich die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden.
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