Die am 30. Juni 2008 beim Landgericht Hannover eingegangene sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Nachfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 30. Mai 2008 wird teilweise zurückgewiesen, soweit die Kläger die Festsetzung eines über den Betrag von 1.823,04 EUR nebst Zinsen hinausgehenden Betrages beantragen.
Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht Hannover zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Der Beschwerdewert beträgt 4.004,26 EUR.
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