LG Saarbrücken, vom 17.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen III O 15/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.11.2003 - Aktenzeichen 2 W 225/03
DRsp Nr. 2004/2625
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegen im allgemeinen vor, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt.
Die gemäß §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde, der das Landgericht nicht abgeholfen hat, ist nicht begründet. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss hält den Beschwerdeangriffen stand.
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