1. Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Rudolstadt vom 08.01.2016, Az.
Die von dem Beteiligten zu 1 an die Beteiligte zu 2 nach dem Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.09.2014 - 6 W 170/14 zu erstattenden Kosten werden auf 995,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 05.10.2015 festgesetzt.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1 zu 69 % und die Beteiligte zu 2 zu 31%.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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