Nachdem die Klage gegen den Zweitbeklagten durch rechtskräftiges Teilurteil abgewiesen worden war, betraf das spätere, ebenfalls klageabweisende Schlussurteil in der Hauptsache nur noch die Beklagten zu 1), 3) und 4).
Gleichwohl richtete die Klägerin ihre Berufung versehentlich auch gegen den Zweitbeklagten. Dem Prozessbevollmächtigten des Zweitbeklagten wurde die Berufungsschrift am 6. September 2006 zugestellt. Die Zustellung der Berufungsbegründung mit dem Antrag "die Beklagten" zur Zahlung von 49.455,95 EUR zu verurteilen erfolgte am 27. Oktober 2006.
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